Verhaltensvereinbarungen

Wir LehrerInnen:

  • bemühen uns um ein positives Verhältnis zu allen Schulpartnern.
  • wecken durch vielfältige Methoden und den Einsatz von anschaulichen Materialien die Freude am Lernen.
  • vermitteln wichtige Werte, wie Toleranz gegenüber anderen Meinungen, respektvolles und soziales Verhalten, die Fähigkeit, Kritik äußern und annehmen können, …
  • streben eine ermutigende Leistungsbeurteilung an.
  • fordern und fördern unsere SchülerInnen individuell.
  • verpflichten uns zu einer fachlichen und methodischen Weiterbildung.
  • tragen unseren Anteil an der Verbesserung der Schulqualität bei.

 

Wir Eltern:

  • fördern und unterstützen die Entwicklung unserer Kinder zur Selbsttätigkeit und Eigenverantwortlichkeit.
  • informieren uns über die pädagogischen Absichten der LehrerInnen und über den Lernfortschritt und das Verhalten unserer Kinder.
  • üben mit den Kindern das selbstständige und richtige Verhalten auf dem Schulweg.
  • sehen das Elternheft als wichtiges Kommunikationsmittel und nehmen die Informationen mit unserer Unterschrift zur Kenntnis.
  • sind dafür verantwortlich, dass unsere Kinder die Hausaufgaben unter günstigen Bedingungen bewerkstelligen können.
  • sorgen für gesunde Ernährung, genügend Bewegung an der frischen Luft sowie ausreichend Schlaf für unsere Kinder.
  • halten vereinbarte Termine ein.

 

Wir Schülerinnen und Schüler:

  • kommen pünktlich in die Schule und grüßen freundlich.
  • verhalten uns anderen gegenüber respektvoll und tragen Konflikte gewaltfrei aus.
  • halten uns an die vereinbarten Klassen- und Gesprächsregeln.
  • verhalten uns anderen gegenüber rücksichtsvoll und achten stets auf die Sicherheit aller.
  • halten Ordnung und geben Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • passen auf Lernmaterialien und Einrichtungsgegenstände gut auf.
  • respektieren die Rechte und das Eigentum anderer.
  • vergessen keine Schulsachen in der Schule (am Nachmittag sind die Klassen versperrt).
  • lassen gefährliche Gegenstände zu Hause (Messer, Feuerzeug ... ).
  • schalten das Handy während der Unterrichtszeit aus.
  • nehmen keine Energydrinks, Cola, Eistee o. ä. in die Schule mit.

 

Bei Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarungen gibt es folgende mögliche Konsequenzen:

  • Ermahnung durch dem/die Pädagogen/Pädagogin bzw. durch den Direktor.
  • Ein pädagogisches Gespräch samt Vereinbarung zwischen dem/die Pädagogen/Pädagogin und dem/der Schüler/in.
  • Ein pädagogisches Gespräch samt Vereinbarung zwischen Direktor und Schüler/in; wird protokolliert und eine Information geht an die Eltern.
  • Vorladung der Eltern zu einem Gespräch samt einer Vereinbarung mit dem/der Pädagogen/in und/oder Direktor.
  • Nachholen der versäumter Pflichten.
  • Der Schüler/Die Schülerin wird von den Eltern in die Schule gebracht und wieder abgeholt.
  • Ausschluss von Schulveranstaltungen aus Sicherheitsgründen.
  • Außerschulische Befassung durch Experten (Beratungslehrer, Schulpsychologe, Sozialarbeiter, …).
  • Wenn die Sicherheit des betroffenen Schülers/der betroffenen Schülerin, eines anderen oder mehrerer Mitschüler gefährdet ist und diese nicht durch andere Maßnahmen wieder hergestellt werden kann, wird vom Schulleiter die Suspendierung nach § 49 SchUG beantragt.

 

Sollten dennoch Problemfelder auftreten, arbeitet das gesamte Team inklusive der Schulpsychologie, der Beratungslehrerin, der Erziehungsberechtigten und allen erforderlichen weiteren Personen und Institutionen zum Wohle des Kindes daran. Durch eine gemeinsame Zusammenarbeit versucht man Lösungen zu finden und dem Schüler/der Schülerin zu helfen.
Selbstverständlich stehen wir auch den Erziehungsberechtigten zur Seite und arbeiten mit Ihnen Lösungen aus.