Unsere Hausordnung
Klare, einheitliche Regeln bilden das Gerüst einer jeden Gemeinschaft und bieten Orientierung und Sicherheit für den Einzelnen.
Wir legen Wert auf:
Pünktlichkeit:
- Einlass ab 7.30 Uhr
- Unterrichtsbeginn 7.45 Uhr
- Abgabe von Heften, Büchern, Geldbeträgen und Unterschriften
- zeitgerechtes Erscheinen bei Schulveranstaltungen und unverbindlichen Übungen
Ordnung:
- in der Garderobe - Kleidung wird aufgehängt und die Schuhe stehen auf der Schuhablage
- im Schulhaus
- Tragen von Hausschuhen im Schulhaus
- vor dem Verlassen Hausschuhe in das Hausschuhsackerl
- in der Schultasche
- im Klassenzimmer
- im ganzen Schulbereich
- Glasflaschen und Kaugummis sind unerwünscht
- Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter
- sorgsamer Umgang mit Schulsachen, Lehrmitteln und Einrichtungsgegenständen (bei mutwilliger Beschädigung oder Verlust muss Ersatz geleistet werden)
- der Gebrauch von Mobiltelefonen ist in der Schule untersagt
- Gegenstände, die für den Unterricht nicht notwendig sind, zu Hause lassen
- Eltern verabschieden sich vor dem Schultor und nehmen ihr Kind auch dort wieder in Empfang
- die Aufsichtspflicht des Lehrers/der Lehrerin endet mit der Entlassung des Kindes
Pausenordnung:
- „Gesunde Jause“ ist wichtig – Mehlspeisen, Naschereien und süße Limonaden sind ungeeignet
- auf witterungsentsprechende Kleidung ist zu achten – Pausen werden größtenteils im Freien verbracht
Sicherheit:
- nach Betreten des Schulhauses darf dieses vor Unterrichtsschluss ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht mehr verlassen werden
- das Schultor wird mit Unterrichtsbeginn versperrt
- Laufen und Raufen ist im gesamten Schulgebäude nicht gestattet
- Verletzungen und Schäden sind sofort zu melden
- im Sportunterricht sind Turnkleidung und Turnschuhe zu tragen (kein Schmuck, keine Uhren, lange Haare zusammenbinden)
Umgangsformen:
- einander höflich grüßen
- respektvoller Umgang miteinander
- Konflikte gewaltfrei lösen
- Anweisungen aller im Schulhaus Beschäftigten sind zu befolgen
Kontakt zur Schule:
- beim Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule unverzüglich zu verständigen
- jede Änderung von Adresse und Telefonnummer ist bekanntzugeben
- ansteckende Krankheiten, Lausbefall sind sofort zu melden
- Eintragungen im Mitteilungsheft sind regelmäßig zu lesen und zu unterschreiben
- Elternsprechtage sind ausschließlich für Erziehungsberechtigte gedacht
- für sämtliche schulische Anliegen ist die Klassenlehrerin bzw. die Schulleiterin erste Anlaufstelle
- bei Bedarf wird ein Termin mit der Lehrerin oder dem Lehrer vereinbart