Unsere Hausordnung

Klare, einheitliche Regeln bilden das Gerüst einer jeden Gemeinschaft und bieten Orientierung und Sicherheit für den Einzelnen.

Wir legen Wert auf:


Pünktlichkeit:

  • Einlass ab 7.30 Uhr
  • Unterrichtsbeginn 7.45 Uhr
  • Abgabe von Heften, Büchern, Geldbeträgen und Unterschriften
  • zeitgerechtes Erscheinen bei Schulveranstaltungen und unverbindlichen Übungen


Ordnung:

  • in der Garderobe - Kleidung wird aufgehängt und die Schuhe stehen auf der Schuhablage
  • im Schulhaus
  • Tragen von Hausschuhen im Schulhaus
  • vor dem Verlassen Hausschuhe in das Hausschuhsackerl
  • in der Schultasche
  • im Klassenzimmer
  • im ganzen Schulbereich
  • Glasflaschen und Kaugummis sind unerwünscht
  • Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter
  • sorgsamer Umgang mit Schulsachen, Lehrmitteln und Einrichtungsgegenständen (bei mutwilliger Beschädigung oder Verlust muss Ersatz geleistet werden)
  • der Gebrauch von Mobiltelefonen ist in der Schule untersagt
  • Gegenstände, die für den Unterricht nicht notwendig sind, zu Hause lassen
  • Eltern verabschieden sich vor dem Schultor und nehmen ihr Kind auch dort wieder in Empfang
  • die Aufsichtspflicht des Lehrers/der Lehrerin endet mit der Entlassung des Kindes

Pausenordnung:

  • „Gesunde Jause“ ist wichtig – Mehlspeisen, Naschereien und süße Limonaden sind ungeeignet
  • auf witterungsentsprechende Kleidung ist zu achten – Pausen werden größtenteils im Freien verbracht

 Sicherheit:

  • nach Betreten des Schulhauses darf dieses vor Unterrichtsschluss ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht mehr verlassen werden
  • das Schultor wird mit Unterrichtsbeginn versperrt
  • Laufen und Raufen ist im gesamten Schulgebäude nicht gestattet
  • Verletzungen und Schäden sind sofort zu melden
  • im Sportunterricht sind Turnkleidung und Turnschuhe zu tragen (kein Schmuck, keine Uhren, lange Haare zusammenbinden)

 Umgangsformen:

  • einander höflich grüßen
  • respektvoller Umgang miteinander
  • Konflikte gewaltfrei lösen
  • Anweisungen aller im Schulhaus Beschäftigten sind zu befolgen

 Kontakt zur Schule:

  • beim Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule unverzüglich zu verständigen
  • jede Änderung von Adresse und Telefonnummer ist bekanntzugeben
  • ansteckende Krankheiten, Lausbefall sind sofort zu melden
  • Eintragungen im Mitteilungsheft sind regelmäßig zu lesen und zu unterschreiben
  • Elternsprechtage sind ausschließlich für Erziehungsberechtigte gedacht
  • für sämtliche schulische Anliegen ist die Klassenlehrerin bzw. die Schulleiterin erste Anlaufstelle
  • bei Bedarf wird ein Termin mit der Lehrerin oder dem Lehrer vereinbart